Erstellung von Gutachten
Privatgutachten
Im Privatgutachten erfolgt eine schriftliche Überprüfung und Beurteilung nach folgenden Kriterien:
- Liegen Planungsmängel vor
- Entsprechen die erbrachten Leistungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Entsprechen die handwerklichen Leistungen den in Auftrag gegebenen Leistungen
Gerichtsgutachten
Beim Gerichtsgutachten werden folgende Fragen beantwortet:
- In einem Gerichtsgutachten werden Fragen über das Gericht an den Sachverständigen gestellt, die dieser dann anhand eines Beweisschlusses beantwortet.
Kontakt
Jürgen Ryschka –
anerkannter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk (DESAG)
Tel.: 09122 / 69 39 93 4
E-Mail: kontakt@ryschka.eu
Schiedsgutachten
- Bei einem Schiedsgutachten können sich Parteien z. B. technische Ausführungen durch einen neutralen Dritten klären lassen und dessen Aussage als verbindlich vereinbaren.
Beweissicherung
- Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand zu sichern in Bezug auf:
- Leistungsumfang
- Leistungsqualität
Sachverständigenverfahren im Versicherungsstreitfall
- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Schäden, die unmittelbar von einem von Außen her einwirkenden Ereignis, z. B. Hagelschlag oder Sturm, zerstört oder beschädigt wurden.
- Das Sachverständigenverfahren nach §84 VVG ist dabei ein Verfahren zur Feststellung von Kausalität und Höhe des versicherten Schadens, wenn ein Streitfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht.
Indachlösungen
Hier steht ein Infotext über die Indachlösung an. Welche Produkte sind es? Was ist gut daran? Wann ist es sinnvoll die Solardachziegel eingesetzt werden? Was gibt es noch zu sagen. Hier steht ein Infotext über die Indachlösung an. Welche Produkte sind es? Was ist gut daran? Wann ist es sinnvoll die Solardachziegel eingesetzt werden? Was gibt es noch zu sagen.