Erstellung von Gutachten

Privatgutachten

Im Privatgutachten erfolgt eine schriftliche Überprüfung und Beurteilung nach folgenden Kriterien:

  • Liegen Planungsmängel vor
  • Entsprechen die erbrachten Leistungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Entsprechen die handwerklichen Leistungen den in Auftrag gegebenen Leistungen
Gerichtsgutachten

Beim Gerichtsgutachten werden folgende Fragen beantwortet:

  • In einem Gerichtsgutachten werden Fragen über das Gericht an den Sachverständigen gestellt, die dieser dann anhand eines Beweisschlusses beantwortet.

Kontakt

Jürgen Ryschka –
anerkannter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk (DESAG)

Tel.: 09122 / 69 39 93 4
E-Mail: kontakt@ryschka.eu

Schiedsgutachten
  • Bei einem Schiedsgutachten können sich Parteien z. B. technische Ausführungen durch einen neutralen Dritten klären lassen und dessen Aussage als verbindlich vereinbaren.
Beweissicherung
  • Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Bauzustand zu sichern in Bezug auf:
  • Leistungsumfang
  • Leistungsqualität
Sachverständigenverfahren im Versicherungsstreitfall
  • Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Schäden, die unmittelbar von einem von Außen her einwirkenden Ereignis, z. B. Hagelschlag oder Sturm, zerstört oder beschädigt wurden.
  • Das Sachverständigenverfahren nach §84 VVG ist dabei ein Verfahren zur Feststellung von Kausalität und Höhe des versicherten Schadens, wenn ein Streitfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht.